Anmeldung VH & OGS

Die Anmeldung zur Verlässlichen Halbtagsschule und zur Offenen Ganztagsschule erfolgt schriftlich mit beiliegendem Antrag (siehe Download). Träger der VH und der OGS ist die Gemeinde Neunkirchen – und somit der Vertragspartner der Erziehungsberechtigten.
Alle Anfragen bezüglich dieses Vertrages, also auch zu Bezahlmodalitäten, richten Sie bitte an die Gemeinde Neunkirchen (Ansprechpartner siehe vorheriger Rubrik).

Die Anmeldung gilt ab Beginndatum bis zum Ablauf des Schuljahres (31.07. eines Jahres) und verlängert sich um ein weiteres Schuljahr, wenn keine schriftliche Kündigung des Vertrages erfolgt (siehe Kündigung).
Der Vertrag endet mit dem Schulwechsel nach Klasse 4 (am 31.07. dieses Jahres). Oder bei Schulwechsel im laufenden Schuljahr (Ende des Monats in dem der Schulwechsel erfolgt).

Wichtig zu wissen: Eltern und Erziehungsberechtigte, die Leistungen vom Jobcenter, Asylleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, können bei der Gemeinde Neunkirchen einen Antrag auf Übernahme der Kosten für das Mittagessen stellen. Antrag als Download siehe unten.

 

Download

Hier können Sie das Anmeldeformular sowie den Anmeldefragebogen für die OGS & VH herunterladen.

Die Zahlung erfolgt am besten als Bankeinzug (Einzugsermächtigung).

Hier können Sie den Antrag auf Kostenübernahme des Mittagessens herunterladen.

Hier können Sie den allgemeinen Informations-Flyer herunterladen.